Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder die aufgrund unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, sowie Änderungen in Gestaltung und Ausstattung unserer Produkte bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 2 Preise
a) Unsere Preise gelten in € ab Versandstelle inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sie schliessen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sie gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
b) Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Frachten ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der massgebenden Kostenfaktoren in angemessenen Umfang angepasst werden.
c) Den Preisen wird der jeweils bei Auftragsbestätigung gültige US-Dollarkurs zu Grunde gelegt und wird bei Schwankungen des US-Dollarkurses ggfl. angeglichen.
§ 3 Druckvorlagen
a) Vom Auftraggeber gelieferte Filme, Reinzeichnungen und Manuskripte sind verbindlich; die Folgen darin enthaltener Fehler gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Korrekturabzüge und Ausfallmuster zu prüfen und mit dem Produktionsfreigabevermerk zurückzusenden. Für stehen gebliebene Fehler haftet der
Auftraggeber. Kosten, die durch nachträgliche Abänderungen auf Veranlassung des Auftragsgebers entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten
auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe Probesatz, Probedrucke, Muster und
ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlass sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erfüllt wird.
§ 4 Reprokosten
a) Da es sich beim Druck unserer Artikel zum Teil um verschiedene Druckverfahren handelt, sind die Klischee- und Lithokosten nicht in den Preisen enthalten. Diese Kosten können erst nach
Vorliegen eines Layouts oder einer Reinzeichnung angegeben werden.
b) Reproduktionsfähige Reinzeichnungen mit Farbauszügen oder Filme sind zu stellen.
c) Farbauszüge, Montagen und Filme, die wir erstellen müssen, werden in Rechnung gestellt.
d) Durch uns angefertigte Lithos, Klischees, Filme, Zeichnungen, Prägestempel, Siebe, Schablonen, Formen und Werkzeuge verbleiben unser Eigentum, da nur anteilige Kosten weitergegeben
werden.
§ 5 Urheberecht und Schutzrechte Dritter
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Manuskripte und Bildvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben und Unterlagen des Auftraggebers, und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Bestehens seines Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechts. Der Besteller stellt uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei. Das Urheberrecht an eigenen originalen, Filmen und dergleichen und das Recht der Vervielfältigung verbleiben uns vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Reglung.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
a) Lieferung und Versand erfolgen ab Lieferwerk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind wir in der Wahl der Transportmittel und Transportwege frei.
b) Generell versenden wir schnellstmöglich. Uns vorgeschriebene Wareneingangstermine erkennen wir nicht an, da Anlieferungen seitens des Frachtführers ausserhalb unseres Einflusses liegen.
c) Die gestellten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten.
d) Die Liefer- und Leistungsfrist ist eingehalten, wenn der Leistungsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lieferwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Auftraggeber die Anlieferung verzögert.
e) Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch, bei Sonderanfertigungen sowie bei allen Artikeln, die mit kundenspezifischem Aufdruck versehen werden.
f) Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt in der endgültigen Auftragsbestätigung, die ergeht, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen. Stellt sich heraus, dass danach noch Unterlagen oder Erklärungen des Auftraggebers fehlen, so sind wir berechtigt, einen neuen Liefertermin zu bestimmen, der den in der endgültigen Auftragsbestätigung genannten Termin ersetzt. Gleiches gilt im Falle der Abänderung des Auftrages durch den Auftraggeber nach der endgültigen Auftragbestätigung. Circatermine bedeuten keine kalendergemässe Bestimmung der Leistungszeit. Ein Verzug tritt erst durch Mahnung durch den Auftraggeber ein.
g) Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Teillieferungen behalten wir uns vor. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
h) Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmassnahmen nicht vermieden werden können- gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten oder bei unseren Vertrags-Präge- oder Druckanstalten eingetreten - wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, so entfällt die Lieferpflicht auf die Dauer des Bestehens des Hindernisgrundes. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne ausserhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
i) Bestellungen auf Abruf hat der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessene Frist von mindestens 3 Wochen liegen. Wenn der Auftraggeber mit der Spezifikation, Abruf oder Annahme der Leistung in Verzug gerät, stehen dem Verkäufer die in §8 e) bezeichneten Rechte zu. Wir sind berechtigt, die auf Abruf stehende Ware zu versichern und die Prämien dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Wenn der Versand aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglichst - wovon der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten ist-, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.
j) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Rücksendungen von gelieferten Waren dürfen nur nach unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung und gemäss unseren erteilten Weisungen erfolgen.
k) Für Bestellungen die per Vorkasse/Banküberweisung bezahlt werden, gelten angegebene Lieferzeiten ab Eingang Ihrer Zahlung auf unserem Bankkonto.
§ 7 Verwahrung
Überlässt der Besteller Vorlagen, Muster oder Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind berechtigt, Vorlagen, Muster, Druckträger oder andere Gegenstände der Besteller nach Beendigung des Auftrages zu archivieren, zu späteren Reproduktionen elektronisch zu speichern oder zu vernichten.
§ 8 Beanstandungen
a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle zu prüfen. Die Gefahr stehen gebliebener Fehler geht mit der Druckreif-Erklärung auf den Aufraggeber über. Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Unterlässt er die Prüfung entfällt für das Lieferwerk und für uns jede Haftung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäss zu lagern. Erfolgt der Transport der Ware durch die Bahn, Post, einen Spediteur oder Frachtführer, so darf der Auftraggeber eine offensichtlich auf dem Transport beschädigte Ware nur abnehmen, wenn der Transportunternehmer den Schaden anerkennt.
b) Etwaige Mängel hinsichtlich Art, Qualität und Menge sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Enthalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungserstellungs- und Versandnummer anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
c) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens binnen Tagen nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Mängel eines Tells der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
d) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
e) Geringfügige Abweichungen und Änderungen hinsichtlich Gestaltung, Grösse, Farbe und Material bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
f) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung und/oder Minderung des Preises verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangen Gewinn wird ausgeschlossen.
g) Bei Vorliegen von Mängeln, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Instandsetzung des gelieferten Artikels oder Ersatz desselben. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Vorlagen zuzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Die Instandsetzung erfolgt in Köln.
h) Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemässe Behandlung und Lagerung oder unsachgemässen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von uns nicht beauftragte Dritte zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, diese unmöglich sind oder eine Ersatzlieferung oder zwei Nachbesserungsversuche endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
§ 9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen - wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Bei Fällen grober Fahrlässigkeit oder in sonstigen Fällen, in denen auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber weiter beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den Betrag, bis zu dem wir das jeweilige Risiko versichert haben. Die Reglung unter §7g bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Zahlungsbedingungen
a) Neukunden innerhalb Deutschlands 100 % des Bestellwertes bei Auftragsbestätigung für die ersten zwei Bestellungen. Bei folgenden Bestellungen gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettowarenwert zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Gewährung von Skonto setzt voraus, dass keine älteren Rechnungen mehr offen stehen. Wir behalten uns vor, Lieferungen an neue oder unbekannte Besteller gegen Nachname oder Vorauskasse durchzuführen. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe geltend gemacht, wie wir sie jeweils für ungedeckte Kontokorrentkredite bei unserer Hausbank zahlen müssen. Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
b) Kommt ein Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks), werden sämtliche Forderungen, auch solche, für die wir zahlungshalber Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen. Ferner sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten automatisch Gebrauch gemacht wird. Dieses Recht steht uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Vorzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Aufrechnung und Zurückhaltungsrechte wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte sind immer ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
c) Bei kalendermässig bestimmten Zahlungszeitpunkten kommt der Besteller mit dem Ablauf des betreffenden Tages in Verzug, andernfalls ab dem 4. Tag nach Zugang unserer ersten schriftlichen Mahnung.
d) Bei Bereitstellung aussergewöhnlich grosser Mengen besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür anteilsmässige Vorauszahlung verlangt werden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, die uns aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden zustehen, unser Eigentum. Das gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks für derartige Forderungen.
b) Der Besteller darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang veräussern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Die Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Veräusserung ohne oder nach Verarbeitung oder nach Verbindung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräusserung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.
c) Hält sich der Besteller nicht an §11 b, so erklärt er sich bereits jetzt damit einverstanden uns andere Sicherheiten zur Verfügung zu stellen. Diese Abtretung nehmen wir an.
d) Die Be-und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestände in dem Bruchteil zu, der dem Wert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache oder dem vermischten Bestände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Erwirbt der Besteller kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verbindung oder Vermischung, sind wir uns mit ihm darüber einig,dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung nach den Verhältnissen unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
e) Bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers erlöschen das Recht zur Weiterveräusserung, zu Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zur Forderungseinziehung. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
§ 12 Impressum
Wir behalten uns vor, unseren Firmentext bzw. Firmenzeichen auf Lieferungen aller Art anzubringen.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rottweil. Gerichtstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Rottweil. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Ist ein Teil des Vertragsinhalts aus irgendwelchen Gründen unwirksam, dann berührt das den Vertrag insgesamt nicht. Der unwirksame Teil ist nach seiner wirtschaftlichen Zielsetzung zu ersetzen.
§ 15 Sonstiges
a) Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.